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Online-Marketing News 2021-06
Der Juni 2021-Beitrag informiert über die neue Umsatzsteuerregelung in der EU für Onlineshops, den neuen Consent Mode von Google, eine neue Erweiterung bei Google Ads und einen neuen Praxiskurs.
Der Juni 2021-Beitrag informiert über die neue Umsatzsteuerregelung in der EU für Onlineshops, den neuen Consent Mode von Google, eine neue Erweiterung bei Google Ads und einen neuen Praxiskurs.
Das Thema lässt keine Betreiber von Onlineshops in der EU los: die Umsatzsteuerregelung bei Lieferung in EU-Staaten ab 01.07.2021. Wir seufzen tief und präsentieren unsere Erkenntnisse aus eigener Recherche.
Weitere Themen in diesem Artikel sind: Zustimmung oder Ablehnung von Tracking-Cookies, Bilderweiterungen bei Google Ads, was ein kostenloses Online Tool für Ihre Website-Performance tun kann, und welchen neuen Praxiskurs wir anbieten.
Es wird ernst, der 1.Juli 2021 nähert sich. Ab dann sollten Sie in Ihrem Onlineshop – wenn Sie in EU-Länder liefern – Ihre Umsatzsteuer-Regelung an die neuen Vorgaben angepasst haben. Denn es gilt ab dem Stichtag die allgemeine EU-weite Lieferschwelle in Höhe von 10.000 Euro (netto). Wenn Sie diese Lieferschwelle überschreiten, schulden Sie die Mehrwertsteuer im jeweiligen Zielland.
In Woocommerce können Sie unter »Woocommerce / Einstellungen / Mehrwertsteuer / Standardsteuersätze« (das wäre wohl am einfachsten) die Steuersätze für die EU-Staaten eintragen. Der Anbieter von Germanized bietet übrigens eine Export-Datei der aktuellen Steuersätze an, die Datei können Sie in Woocommerce importieren.
Danach müssen Sie einstellen, dass die Umsatz-Steuern basierend auf dem Lieferland der Kunden (und nicht mehr basierend auf dem Shop-Basisland) berechnet werden. Das generiert man in WooCommerce mit der Einstellung „WooCommerce -> Einstellungen -> Mehrwertsteuer -> Steuer Optionen -> Steuer berechnen basierend auf“. Hier wählen Sie »Lieferadresse des Kunden«.
Zum Thema Preisangabe im Shop scheint nun folgendes rechtlich möglich zu sein. Bitte beachten Sie aber, dass wir keine Rechtsberatung abgeben, sondern nur unsere eigenen Recherche-Erkenntnisse präsentieren.
Es ist im Shop nicht notwendig, den konkreten Mehrwertsteuersatz anzuführen. Man kann also Bruttopreise (im B2C-Handel) angeben mit dem Vermerk »inkl. MwSt.«. Das reicht aus.
Damit ergeben sich nun 2 Vorgangsweisen, die man alternativ umsetzen kann (also nicht beide gleichzeitig).
Die zweite Variante ist aktuell in unserem Demoshop aktiv.
In der Rechnung muss dann natürlich der konkrete Steuersatz sehr wohl angeführt werden.
Weitergehende steuerrechtliche Infos finden Sie im Unternehmensservice Portal, und bei diesem Artikel von trustedshops. Wenn Sie Unterstützung bei der Arbeit in Woocommerce benötigen, wenden Sie sich an uns. Und eine Nachfrage bei Ihrer Steuerberatung ist sowieso dringend anzuraten.
Auch woocommerce selbst hat nun den Blogartikel »New EU Tax Regulations« veröffentlicht (in Englisch).
Der Cookie-Banner Wahnsinn greift um sich, und etliche große Unternehmen haben Wege gefunden – Stichwort Dark Pattern -, wie eine Ablehnung des Trackings durch Website-Besucher/innen kräftig erschwert wird. Ob das im Sinne der Erfinder der DSGVO war?
Die Initiative noyb beginnt sich nun dagegen zu wehren.
Google bietet eine Vorgangsweise an, mit der DSGVO-konform Conversion Daten erfasst werden, auch wenn es keine individuelle Zustimmung gibt. Noch bevor irgendwelche Marketing- oder Tracking-Pixel aktiv werden, wird Google mitgeteilt, wozu ein Besucher die Zustimmung gegeben hat. Sollte ein Nutzer keine Zustimmung geben, stellt Google stattdessen aggregierte und nicht identifizierende Messwerte zur Verfügung. Damit erhalten Sie nun auch ohne Zustimmung nützliche Daten für Google Ads oder Google Analytics.
Damit das erfolgreich umgesetzt werden kann, benötigt es allerdings technische Anpassungen auf der Website. Ein bestimmter JavaScript-Code muss auf der Website implementiert werden, noch bevor es zum Aufruf des Google Tag Manager Codes kommt. Manche Cookie Consent Management Plattformen kümmern sich bereits darum, andere wie Complianz (das wir gerne einsetzen) folgen in Kürze mit der Implementierung, oder geben eine Anleitung, was nun zu tun ist.
Der Google Code stellt zwei neue Tag-Einstellungen zur Verfügung, mit denen Cookies für Analyse- und Werbezwecke auf Ihrer Website verwaltet werden.
Abhängig vom jeweiligen Status dieser Variablen (»granted” oder “denied”) können nun im Google Tag Manager die Tracking-Tags gesteuert werden.
Wie das konkret funktioniert, werden wir erstmal bei unseren eigenen Website-Projekten umsetzen und testen. Wenn alles klar ist, bieten wir die jeweiligen Anpassungsarbeiten gerne an.
Rund um das neue Google Analytics 4 tun sich viele Fragen auf. Wie richtet man es ein, wozu soll man das überhaupt tun, wieso sind die Standardberichte so mager? Wie kann man damit brauchbare Berichte erhalten?
Braucht man überhaupt noch den Google Tag Manager? Und wie spielt der mit Google Analytics 4 zusammen?
Im eintägigen Praxiskurs richten wir eine umfangreiche Webanalyse für eine Demo-Website ein. Sie nutzen dafür Ihr eigenes Google Analytics Konto und Ihren eigenen Google Tag Manager Container. Der bleibt Ihnen nach dem Kurs erhalten und kann nach minimaler Anpassung auch für das Tracking anderer Websites eingesetzt werden.
Das klingt interessant? Melden Sie sich rasch an für Ihren persönlichen Wissensvorsprung.
Das hätte man ja nicht für möglich gehalten. Aber in (mobilen) Google Suchergebnisseiten können nun ebenfalls Bilder erscheinen. Ein Dammbruch, der sich allerdings mit Google Ads Bilderweiterungen steuern lässt.
Bilderweiterungen sind Anzeigenerweiterungen bei Google Ads, mit denen Sie hochwertige und relevante Bilder hochladen können, um Ihre vorhandenen Textanzeigen zu ergänzen. Und damit das von vornherein klar ist (Google ist ein US-Konzern):
Nichts anderes haben Sie jetzt erwartet, stimmt’s?
Unsere Kunden müssen sich darum nicht kümmern, Bilderweiterungen haben wir in deren Ads-Konten und Kampagnen schon überall dort hinzugefügt, wo das machbar ist.
Sie wissen ja, für die schlechte Performance mancher Websites sind häufig viel zu große Bilder verantwortlich, die in die Website eingebaut wurden. Die Nutzung kleiner Bilder behebt das Problem. Aber ist das die einzige Lösung? Nein, denn moderne Bildformate zeigen oft dieselbe Qualität bei weitaus geringerer Dateigröße.
Solche Fragen stellen sich erfreulicherweise nicht unbedingt. Denn das Online Tools Sqoosh (dahinter steckt übrigens Google) lässt Sie Bilder in klassischen Dateiformaten hochladen, und nach einer Qualitätskontrolle in neuen Bildformaten wieder herunterladen. Sie können dabei das große Gesamtbild frei verschieben und bis ins kleinste Detail zoomen, sodass tatsächlich ein sehr genauer Vergleich zwischen dem Originalformat und dem neuen Format möglich ist. Sie selbst stellen ein, wie sehr das Bild komprimiert werden kann.
Kostenlos. Damit das klar ist.
Voraussichtlich im August (allenfalls im September) gibt es die nächsten Online-Marketing News von uns.
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen, Lockdown- und krankheitsfreien Sommer!
Hey Heinz,
Danke dir für diesen Tipp über Tools Sqoosh! Das wird mir sicher in Zukunft mit meiner nächsten Website helfen, wieder was Neues gelernt 🙂