Ein kleiner Lichtblick in der oft düsteren Wüste der Rechtsprechung. Denn laut dem Gerichtshof haftet Google nicht für die Nutzung von Markennamen durch Werbetreibende als auslösendes Suchwort für die eigenen Anzeigen. So hat der europäische Gerichtshof kürzlich entschieden.
Es gab vorhergehend Klagen von Firmen wie Louis Vuitton, die der Auffassung waren, dass Google die Markenrechte verletze, wenn Werbetreibende auch fremde Markennamen als auslösende Suchbegriffe buchen. Doch die Richter urteilten, dass dabei keine Verletzung der Markenrechte gegeben sei. Jedenfalls nicht durch Google.
Die Erklärung der Richter: Google benutze den Markennamen nicht, um sich oder seine eigenen Produkte zu bewerben. Deshalb könne das Unternehmen nicht für die Nutzung der Markennamen haftbar gemacht werden. Stattdessen müssten Unternehmen, deren Markennamen von einem Konkurrenten benutzt werden, gegen diesen juristisch vorgehen.
Das lässt noch einiges offen. Zum Beispiel ob Google eine Kontrollmöglichkeit der eingestellten Anzeigen hat. Denn wenn das der Fall ist, dann könnte Google dennoch für einen Verstoß gegen das Markenrecht haftbar gemacht werden.
Und keinesfalls dürfte das ein Freibrief sein, um Anzeigen für eigene Koffer sichtbar werden zu lassen, wenn ein Benutzer bei Google Louis Vuitton oder ähnliches eingibt. Schade. Denn bereits hier einen Markenverstoß zu erkennen, dass will mir nicht einleuchten. Wer unbedingt zu Louis Vuitton will, der läßt sich von einer popeligen Anzeige für andere Hersteller wohl nicht ablenken. Wer aber schöne Gepäckstücke sucht, der wünscht sich vielleicht sogar, dass er auch mit alternativen Angeboten konfrontiert wird.