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Online-Marketing News 2022-07
Neues bei Google Ads, beste Website-Performance, Mails an sich selbst, die Problematik mit der Anrede in Formularen, Phishing-Attacken und 30:2.
Neues bei Google Ads, beste Website-Performance, Mails an sich selbst, die Problematik mit der Anrede in Formularen, Phishing-Attacken und 30:2.
Änderung bei Google Ads sind schon nahezu wöchentlich zu verzeichnen. Wie zum Beispiele diese hier.
Ab nun gibt es hochformatige Bilder und Videos bei Responsive Display Ads (RDA)!
Ich wiederhole: hochformatig!!eins!elf!!
Sie können selbst vertikale Videos hochladen (in Ihren YouTube-Kanal), oder Google hilft jetzt dabei, solche Inhalte für die RDAs zu erstellen. Dazu benutzt Google maschinelles Lernen, um aus vorhandenen Inhalten vertikale Videos für Kampagnen automatisch zu erstellen.
Weiters soll durch maschinelles Lernen Optimierungen wie das Freistellen von Bildern für Produktanzeigen ermöglicht sein. Google teilt dazu stolz mit, dass diese «automatische Verbesserung die Produkte zum Strahlen bringt, indem sie sich nahtlos ausdehnen, um den verfügbaren Platz auszufüllen». Na bitte.
Was noch? Mit Display-Kampagnen erreichen Sie ja immer schon die Besucher von anderen Websites, wenn dort Google Ads ausgespielt werden. Die Nutzung der sogenannten Display-Kampagnen soll nun einfacher werden. Was ist neu dabei?
Google setzt Funktionen für maschinelles Lernen ein bezüglich Gebote, Werbe-Creatives (Bilder) und der optimierten Ausrichtung. Bei dieser werden Informationen wie der Text auf Ihrer Landingpage verwendet, um die passende Zielgruppe zu erreichen.
Das Gute: Sie müssen nichts tun. Es wird alles für Sie gemacht.
Vieles im Leben beruht auf Vertrauen. Und Irene Knava schenkt uns ihr Vertrauen schon etliche Jahre. Kürzlich hat sie uns auch vertraut, dass ihre Website audiencing.net mit einem anderen Theme wesentlich performanter wird, und die redaktionelle Bedienung keine besondere Hürde darstellen wird.
Also haben wir in nur wenigen Stunden das gewünschte Design der Agentur dasuno mit dem Theme Blocksy Pro für die Website umgesetzt. So ganz nebenbei: ein geniales Theme, das wir auch für unsere eigene Website benutzen.
Die Zahlen des härtesten Performance Tests der Welt sprechen für sich: 100/100 für die Mobil und die Desktop-Ausgabe.
Es ist Juli 2027. Ich erhalte eine Mail von mir selbst aus dem Jahr 2022:
Lieber Heinz,
ich hoffe es geht Dir gut. Hast Du in den letzten Jahren auf Dein Gewicht geachtet, beginnt die Zahl der Kilos schon mit einer 8? Wie steht’s mit der Ernährung?
Ich wünsche Dir, dass Du fit bist wie ein Turnschuh, dass Du Deine Gitarren und Tango Argentino-Fähigkeiten weiter steigern konntest (wollte John Mayer schon ein Autogramm von Dir?), und dass Du umgeben bist von lieben Menschen. Darauf werde ich ab sofort hinarbeiten, versprochen.
Ist es mir gelungen?Dein Heinz
Letter to the future me, Juli 2022
Eine Mail an sich selbst schreiben? Ja, warum nicht. Es geht weniger darum, in die Zukunft sehen zu können, als darum, sich jetzt lohnenswerte Ziele zu setzen. Und diese dann auch anzustreben.
Gute Ziele sind oft SMART:
Bei der Terminierung kann die Plattform futureme.org behilflich sein. Schreiben Sie dort eine Mail an sich selbst, und stellen Sie ein, wann Sie diese Mail erhalten möchten. In einem Jahr? In 5 Jahren?
Schmökern Sie doch gleich durch die Blogartikel auf futureme. Da finden sich einige interessante Anregungen zur Selbstreflektion.
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat im Fall einer »Unterlassungs- und Entschädigungsanspruch einer Person nicht-binärer Geschlechtszugehörigkeit« im Sinne der klagenden Person nicht-binärer Geschlechtszugehörigkeit entschieden (Urteil vom 21.06.2022, Az. 9 U 92/20). Die klagende Person darf nicht dadurch diskriminiert werden, dass diese bei der Nutzung von Angeboten des Unternehmens zwingend eine Anrede als „Herr“ oder „Frau“ angeben muss.
Zur vollständigen Pressemitteilung des Oberlandesgerichts
Es ist nun anzunehmen, dass die Klage der nicht-binären Person kein Einzelfall sein wird. Das Gericht bezieht sich in der Begründung ja darauf, dass eine Benachteiligung […] wegen des Geschlechts […] unzulässig ist.
Entfernen Sie bei Formularen Ihrer digitalen Auftritte (Kontakt-, Bestell-, Newsletteranmeldeformulare) das Feld für »Anrede« oder machen Sie es zumindest nicht zu einem Pflichtfeld.
Verzichten Sie am besten auch auf Geschäftsanreden wie »Sehr geehrte Damen und Herren« aus den angeführten Gründen. »Sehr geehrte Menschen« oder ein herzhaftes »Hallo zusammen« ist wohl gewöhnungsbedürftig, aber damit dürften dann ja alle erfasst werden.
Mal sehen.
Es war höchste Zeit. Die erste und bislang letzte Erste Hilfe Schulung war schon – undeutliches Gemurmel – Jahre her. Also habe ich (Heinz Duschanek) mich in einen 16-stündigen Erste Hilfe Kurs des Arbeiter-Samariter-Bund Österreich gesetzt. Dieser Kurs gilt als Betriebsersthelferkurs gemäß §26 ASCHG, §40 ASTV, sowie gemäß Führerscheingesetz-Durchführungsverordnung. Ich finde, das sollten Sie wissen.
Im Kurs wurden absolut alle möglichen Situationen durchgenommen, die eine Erste Hilfe benötigen würden. Wir haben ausführlich Herzmassagen geleistet und Mund-zu-Mund beatmet (an einer Puppe mit Beatmungstuch im Verhältnis 30:2), und den Defibrillator eingesetzt. Ohne Strom, Danke dafür.
Zum Erste Hilfe Kurs »16 Stunden für das Leben«
Die Mails kursieren schon wieder, in denen
Fallen Sie bitte nicht darauf herein.
Um zu sehen, wo ein Link tatsächlich hinführen würde, bewegen Sie den Cursor ohne zu klicken (!) auf den Link oder Button!
Ehrlich. Würden Sie diesem Link vertrauen?
Wir wünschen einen schönen Sommer. Auch wir nehmen uns im Sommer zeitweise frei, es kann dann zu verzögerten Antworten auf Mails kommen. Laufende Dienstleistungen werden unterbrechungsfrei durchgeführt.
Hey Heinz,
es ist ein guter Punkt, dass man »Sehr geehrte Menschen« oder noch besser »Hallo zusammen« schreibt. Vor Allem Anrede zumindest nicht zu einem Pflichtfeld wird. Danke für den tollen Beitrag, gute Tipps!
Danke für die Info!! Toller Beitrag 😉
Endlich kann man jetzt selbst vertikale Videos in YouTube hochladen!