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KMU.DIGITAL
Im Rahmen von KMU.DIGITAL werden Digitalisierungsprojekte, wie die Erstellung von Onlineshops und Websites kräftig gefördert.

Im Rahmen von KMU.DIGITAL werden Digitalisierungsprojekte, wie die Erstellung von Onlineshops und Websites kräftig gefördert.
Aktualisierung 28.01.2026
Gong, Ring frei zur nächsten Runde der Digitalisierungsoffensive KMU.DIGITAL. Diese Initiative des österreichischen Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft in Kooperation mit der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Österreich dabei, Digitalisierungsprojekte zu konzipieren, umzusetzen und zu bewerben.
Das Budget der klassischen Förderschiene KMU.DIGITAL kann rasch vollständig ausgeschöpft sein. In diesem Fall ist ein Antrag auf Umsetzungs- und Beratungsförderung in der klassischen Förderschiene KMU.DIGITAL nicht mehr möglich. Bitte informieren Sie sich auf der Website von KMU.DIGITAL über den aktuellen Status.
Vielleicht erfüllt Ihr Projekt aber die Voraussetzungen von KMU.DIGITAL & GREEN.
Wofür können Sie Förderungen im Rahmen von KMU.DIGITAL erhalten?
Förderung bis zu 3.000 Euro: Die Gesamtförderung für eine Kombination mehrerer Beratungs-Tools beträgt maximal 3.000 Euro pro Unternehmen.
Wenn Sie einen Onlineshop neu produzieren möchten, dann können Sie dafür eine beachtliche Fördersumme erhalten. Die finanzielle Unterstützung betrifft aktivierungspflichtige Neuinvestitionen (materiell und immateriell) sowie im Zusammenhang stehende Leistungen externer Anbieter, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Investitionsprojekt stehen. Womit die Neuerrichtung von Onlineshop oder Website ins Spiel kommt, wenn sich dabei wesentliche Verbesserungen in der Digitalisierung von Geschäftsabläufen ergeben.
Der Zuschuss beträgt 30 % der förderbaren Kosten – gedeckelt mit einem Förderbeitrag von max. 6.000 Euro. Das Projektvolumen darf einen Betrag von 2.000 Euro nicht unterschreiten sowie einen Betrag von 30.000 Euro nicht übersteigen.
Die Richtlinie für eine KMU Digitalisierungsförderung „KMU.DIGITAL“ – Modul Umsetzung können Sie als umfangreiche PDF-Datei herunterladen. Oder Sie suchen die zusammenfassenden FAQ zum Thema auf.
Den Antrag auf Förderung stellen Sie online beim aws, dem austria wirtschaftsservice.
Vor dem Datum des Einbringens des Antrages dürfen keine Kosten bzw. Leistungen angefallen sein. Das Datum der Lieferung/Leistung, der Zeitraum der Leistungserbringung, das Datum der Rechnung und der (An-)Zahlung müssen nach Einbringung des Förderungsantrages liegen.
Sie benötigen zu Ihrem Antrag zur Förderung von Umsetzungsarbeiten (Website, Onlineshop, App-Entwicklung, u.ä.) auch eine – ebenfalls geförderte (s.o.) – Beratung (Website-Analyse, Strategie-, Digitalisierungsberatung) durch eine/n zertifizierte/n Berater/in. Dafür empfehlen wir unsere Partnerin Heidi Magyar-Koch.